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Datenschutzbestimmungen (General)

by Auge ⌂, Monday, March 26, 2018, 13:59 (2223 days ago) @ kiha

Hallo

Ab Mai gelten europaweit verschärfte Datenschutzbestimmungen.


Ich denke, das muss man nicht so hoch aufhängen:

Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/

Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, den Text rauszusuchen.

Ich wüsste jetzt nicht, wie man aus einem Pseudonym, einer IP Adresse und einer (meist Alias) Mailadresse auf eine natürliche Person schließen könnte.

Nun ja, was du nicht wüsstest, könnten andere wissen. Aus IP, E-Mail-Adresse, etc. lassen sich durchaus relevante Rückschlüsse ziehen, gerade, wenn Daten aus mehreren Quellen vorliegen. Als Benutzer eines Forums ist man ja schließlich nicht nur dort zugegen und Tracking über diverse Techniken existiert. Weder können wir wissen, ob Forenbetreiber solche Techniken einbauen (Zählpixel, Analytics-Dienste, Social-Media-Plugins, zusätzliche Skripte und Schriften aus fremden Quellen), welche Daten ihre Hoster unabhängig vom Forumsskript erheben (z.B. im Rahmen des Loggings), noch können wir wissen, ob oder in welchem Rhythmus Forenbetreiber ihren Datenbestand regelmäßig aufräumen (Karteileichen im Benutzerstamm, IPs alter Beiträge, etc.).

Automatismen können dabei an ein paar Stellen helfen. Diverse dieser Automatismen gibt es bereits, einzelne könnten verfeinert werden, der Einbau von ein paar weiterer Automatismen wäre zu überlegen. Das war es aber auch schon. Wir können nicht eine Datenschutzerklärung in X Sprachen und Jurisdiktionen vorgeben. Eine Datenschutzerklärung zu formulieren und auch einzuhalten ist die Aufgabe jedes einzelnen Forenbetreibers.

Tschö, Auge

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